Grundsteuerreform in Bayern

Die Grundsteuerreform – Wie machen wir das in Bayern?

Die Grundsteuer wurde reformiert. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahler ungleich behandelt werden. Deshalb gilt: Bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten, ab 2025 berechnet sie sich dann nach den neuen Berechnungsgrundlagen, den Äquivalenzbeträgen oder den Grundsteuerwerten. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer automatisch steigt.

Die neuen Berechnungsgrundlagen werden von den Finanzämtern zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt. Die Städte und Gemeinden berechnen die Grundsteuer auf dieser Grundlage anhand des jeweiligen eigenen Hebesatzes und bestimmen damit die Höhe der Steuer ab dem 1. Januar 2025. Die „neue“ Grundsteuer ist also erstmalig ab 2025 zu zahlen.

Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer (Stichtag: 1. Januar 2022) von Grundstücken (z. B. einem Einfamilienhaus, einer Eigentumswohnung oder eines Gewerbegrundstücks) und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen z. B. auch einzelne oder mehrere land- und forstwirtschaftliche Flurstücke) eine Grundsteuererklärung einreichen. Die Grundsteuererklärung ist zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 abzugeben. Hierzu wurden die Eigentümerinnen und Eigentümer am 30. März 2022 durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern öffentlich aufgefordert. Zu den Ausnahmen zur Allgemeinverfügung vergleiche Verfügung vom 31. März 2022 sowie Verfügung vom 10. Mai 2022.

Ausfüllen der Grundsteuererklärung – Wir helfen Ihnen dabei!

Die Erklärung können Sie ab dem 1. Juli 2022 abgeben. Hierfür haben Sie in Bayern drei Möglichkeiten:

                     

Falls Sie das grüne Papierformular zum handschriftlichen Ausfüllen, wenden Sie sich bitte im Rathaus an Herrn Bauer, Zimmer 4.

Checkliste Grundsteuererklärung für ein Wohngrundstück

Ausführliche Informationen und Erklärvideos finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de

Der kostenfreie Online-Zugriff auf Daten aus dem Liegenschaftskataster ist vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2022 freigeschaltet über www.elster.de

Eine Informations-Hotline steht Ihnen für alle Fragen zum Thema Grundsteuerreform zur Verfügung:

Informationsbroschüren zum Download: